eZustellungNEU

Ab dem 01.01.2020 gilt für Unternehmen die Verpflichtung, elektronische Zustellungen von Behörden entgegenzunehmen. Der Begriff des Unternehmens umfasst neben Personen mit betrieblichen Einkünften ua. auch Personen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxeAbfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005522

Von der Teilnahmeverpflichtung ausgenommen sind nur Unternehmen, die nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind oder über keinen Internetanschluss verfügen.

In einem zentralen Verzeichnis werden alle natürlichen und juristischen Personen gelistet, welche zur Teilnahme am elektronischen Verkehr registriert sind. Ergibt die Abfragen, dass eine Registrierung zur elektronischen Zustellung vorliegt, werden am 01.12.2019 – also bereits ein Monat vor Inkrafttreten der Verpflichtung – Zustellungen elektronisch vorgenommen.

Unternehmen müssen sich dazu im Unternehmensserviceportal (USP) registrieren. Dort wird das elektronische Postfach „MeinPostkorb“ abgerufen. Über neue Nachrichten im Posteingang erfolgt eine Verständigung des Empfängers mittels E-Mail. Für die Abholung einer nachweislichen Zustellung (RSa, RSb) bedarf es eines Logins mittels Bürgerkarte oder Handysignatur. Ansonsten reicht ein einfacher Login mit einem postbevollmächtigten USP-User.

Was ist bis 1.12.2019 für jeden (teilnahmeverpflichteten) Unternehmer zu tun?

1. Aktivierung der Bürgerkarte oder Handysignatur des Geschäftsführers und der als  Postbevollmächtigter zur Abholung vorgesehenen Mitarbeiters.
 
2. Registrierung des Unternehmens im USP und Festlegung eines USP-Administrators sowie eines Postbevollmächtigten.

Sollten Sie ein Schreiben in Ihre Databox in FinanzOnline erhalten haben, welches Sie über die Übernahme Ihrer Adressinformationen ins zentrale Teilnehmerverzeichnis informiert, sind Sie bereits zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung für nicht nachweisliche Zustellungen registriert. Bitte kontrollieren Sie Ihre Daten und ergänzen Sie fehlende Profileinstellungen im Anzeigemodul „MeinPostkorb“.

Sollten Sie ein Schreiben in Ihre Databox in FinanzOnline erhalten haben, welches Sie über die informiert, dass eine automatische Übernahme ins Teilnehmerverzeichnis NICHT möglich war, können Sie sich ab 1.12.2019 direkt im Anzeigemodul „MeinPostkorb“ ins Teilnehmerverzeichnis eintragen und so die eZustellung aktivieren.

Alternativ können Sie auch durch die Aktivierung der elektronischen Zustellung in FinanzOnline bei gleichzeitiger Hinterlegung einer E-Mailadresse die automatische Übernahme ins Teilnehmerverzeichnis erwirken. Hinweis: Zustellungen der Finanzbehörden werden weiterhin auch in die DataBox zugestellt.

Rechtsfolgen:

Derzeit sieht der Gesetzgeber keine Sanktionen für eine Nicht-Teilnahme vor. Erfolgt keine Registrierung zur eZustellung, werden die Behörden Zustellungen wie bisher postalisch vornehmen. Ein zeitnaher Umstieg ist jedoch zu empfehlen, da es sich dabei um eine Übergangslösung handelt.

ACHTUNG: Wenn Ihre Adressinformationen automatisch ins Teilnehmerverzeichnis übernommen wurden, sind die dadurch zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung registriert. Die angegebenen Adressdaten werden am 1.12.2019 für die Zustellung herangezogen und Zustellungen gelten als zugestellt, unabhängig davon, ob Sie über ein USP-Konto und einen Postbevollmächtigten verfügen.

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