Newsletter vom 04.04.2020

Wie schon angekündigt, hat die Regierung am Freitag die Details der neuen Phasen Härtefallfond 2 und Notfallfonds beschlossen. Wir möchten diese hier wie folgt zusammenfassen (die Details erhalten Sie Beilage): https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html

1. Notfallsfonds

Unternehmen, die Liquidität brauchen, können einen zu 90 Prozent vom Staat garantierten Betriebsmittelkredit beantragen. Er läuft bis zu fünf Jahre und kann noch einmal um fünf Jahre verlängert werden. Die Höhe des Kredits ist mit einem Quartalsumsatz bzw. 120 Mio. Euro begrenzt. Beantragt wird der Kredit bei der Hausbank, die auch die restlichen zehn Prozent am Risiko trägt. Abgedeckt wird der tatsächliche Liquiditätsbedarf eines Unternehmens.

Der Zinssatz beträgt höchstens ein Prozent zuzüglich Garantieentgelten von 0,25 bis zwei Prozent.

Antragsberechtigt für die Kredite mit Garantien sind alle Unternehmen. Anträge auf den Zuschuss können nur Unternehmen stellen, die zumindest 40% Umsatzrückgang durch Covid19 haben. Achtung daher es gibt 2 Anträge, einmal jenen für den Kredit mit Staatsgarantie und dann zusätzlich jenen für den Fixkostenzuschuss. Den Zuschuss erhalten nur Unternehmen, die vor der Covid19 Krise als „gesundes Unternehmen“ gegolten haben, dh. die URG Kennzahlen (EK >8% sowie Schuldentilgungsdauer <15 Jahre) müssen erfüllt sein. Einnahmen-Ausgaben-Rechner müssen soweit derzeit bekannt keine URG Kennzahlen (mangels Buchführungspflicht) vorweisen.

Zuschuss soll Teil der Fixkosten abdecken

Außerdem können Unternehmen einen Staatszuschuss erhalten, der bis 90 Mio. Euro geht. Dazu kann ein Teil des Kredits umgewandelt werden, aber auch Unternehmen, die keinen Kredit gebraucht haben, können den Zuschuss beantragen. Konkret wird damit den Unternehmen ein Teil ihrer Fixkosten und der wertlos gewordenen Ware als Zuschuss abgegolten. Das umfasst etwa Mieten, Strom, Gas, Internet, Zinsaufwendungen, Leasingkosten und Versicherungen, aber auch einen fiktiven Unternehmerlohn, der sich an den Bestimmungen des Härtefallfonds bemisst, sowie unverkäuflich gewordene Waren, die mindestens 50 Prozent ihres Wertes verloren haben, etwa Blumen.

Die Gewährung des Kredits soll dem Unternehmen rasch Liquidität zuführen. Die Abrechnung des Zuschusses wird dann auf Basis der Jahresbilanz erfolgen, also im Laufe des Jahres 2021. Unternehmen, die in der Krise – beginnend mit 15. März, Ende noch offen – im Vergleich zur Vorjahresperiode zwischen 40 und 60 Prozent Umsatz verlieren, sollen 25 Prozent der Fixkosten dieser Periode ersetzt bekommen. Bei Umsatzverlusten zwischen 60 und 80 Prozent sind es 50 Prozent, über 80 Prozent 75 Prozent. Der Zuschuss ist steuerfrei.

Die Fixkosten werden ab 15.3.2020 bis zur Ende der Krise zusammengerechnet.

Kriterien für die Hilfe

Kriterium für die Hilfe ist die Geschäftstätigkeit bzw. Liquiditätsprobleme in Österreich. Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern können den Zuschuss beantragen, auch wenn sie Mitarbeiter gekündigt haben, größere Unternehmen hingegen nur, wenn sie auf Kurzarbeit zurückgreifen und keine Mitarbeiter kündigen, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP). Der Hilfsfonds wird über die neu gegründete Covid-19-Finanzierungsagentur (COFAG) abgewickelt und hat ein Volumen von 15 Mrd. Euro. Die ersten Gelder können ab 8. April beantragt werden.

Einjähriger Auszahlungsstopp für Dividenden

Wie Kogler sagte, wird es auch einen einjährigen Auszahlungsstopp für Dividenden geben sowie Beschränkungen bei Managerboni. Das betrifft jene Unternehmen, die Staatshilfe in Anspruch nehmen. „Es kann sich nicht jemand mit einer staatlichen Garantie Liquidität holen, um damit Dividenden auszahlen zu können. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein“, sagte Mahrer: Es gebe hier „null Verständnis“.

Antrag

Der Antrag für den Notfallfonds kann über die Hausbank ab 8. April 2020 gestellt werden und zwar zur Zwischenfinanzierung. Hierbei können bis zu 3 Monatsumsätze zwischenfinanziert werden. Die Hausbank leitet diesen Antrag dann an die AWS (KMU), ÖHT (Tourismus und Freizeitbetriebe) oder ÖKB (Großbetriebe ab 250 MA) weiter. Diese geben dann gegenüber der Hausbank hierfür eine 90%ige Staatsgarantie ab, 10% der Haftung übernimmt die Hausbank. Wir nehmen hier an, dass grundsätzlich auch bei diesem Antrag die Einhaltung der URG Kennziffern (EK>8%, Schuldentilgungsdauer <15 Jahre) erfüllt sein müssen.

Dieser Kredit kostet 1% + Aufschlag zwischen 0,25 bis 2% p.a. (abhängig von EU-Zuschuss Vorgaben und damit abhängig von der Unternehmensgröße bzw. Garantielaufzeit).

Zusätzlich kann dann ein Antrag ab 15. April 2020 für die Fixkostenabdeckung gestellt werden. Hierbei werden allerdings erst im Nachhinein (also nach Vorlage des Jahresabschlusses 2020) um dem Nachweis (Bestätigung des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers) je nach Umsatzrückgang (siehe) oben zwischen 25-75% der Fixkosten zugeschossen und damit soll der Kredit dann abgedeckt werden. Die Antragsstellung erfolgt über ein Online-Tool der AWS (Link folgt sobald vorhanden).

D.h. zunächst den Kredit über die Hausbank beantragen und dann den Antrag für die Fixkosten. Der Hausbankkredit soll innerhalb einer Woche nach Antragstellung zur Auszahlung durch die Hausbank erfolgen. Die Fixkostenabdeckung soll dann 2021 zugeschossen werden und damit ein Teil des Kredites abgedeckt werden. Die Definition der Fixkosten finden Sie in der Beilage. Als Unternehmerlohn können pro Monat EUR 2.000,– angesetzt werden.

Also bitte nehmen Sie mit Ihrer Hausbank Kontakt auf, stellen Sie die Anträge. Für die Fixkostenanträge werden wir Sie natürlich gerne bei der Aufbereitung soweit Sie dies möchten, unterstützen. Sollten Sie Unterlagen für die Antragsstellung benötigen, bitte senden sie uns ein Email.

Wir hoffen, dass Sie damit eine erste Information haben und wissen welche Schritte Sie setzen müssen.

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