Newsletter Investitionsprämie

Wie schon angekündigt, kann ab morgen im Laufe des Tages mit der Antragsstellung für die Investitionsprämie über das AWS Fördermanager Portal begonnen werden. Bitte finden Sie dazu anbei schon vorweg das Formular, sodass Sie sich bereits auf die Fragen vorbereiten können. Weiters haben wir Ihnen den Letztstand der FAQs beigefügt. Gerne können Sie sich auch bei Fragen an uns wenden.

Wie Sie den Ausführungen nachfolgend entnehmen können, hat das AWS informiert, dass gem. Information des Ministeriums auch eine Aufstockung der Mittel geplant ist, falls diese nicht ausreichen.

Wie bereits vorinformiert, kann die aws Investitionsprämie ab 01.09.2020 bis 28.02.2021 via aws Fördermanager beantragt werden.
 
Nachstehend erhalten Sie Informationen zur Antragsstellung.
 
Welche Informationen werden benötigt?
(Was muss im aws Fördermanager eingegeben werden?)
 

  • Eingabe der Unternehmensdaten: z.B.: Firmenname, Firmensitz, Steuernummer des Unternehmens, mehrheitliche Unternehmensverflechtungen etc.
     
  • Nennung der Ansprechpartnerin bzw. des Ansprechpartners:
    Wer in Ihrem Unternehmen steht uns für eine Kontaktaufnahme zur Verfügung?
     
  • Angaben zur Unternehmensgröße und Anzahl der Beschäftigten 
     
  • Getrennte Eingabe der zutreffende(n) Kostenkategorie(n) für förderbare Investitionen (in 7 % und 14 % getrennt aufgeteilt)
     
  • Angabe zum geplanten Durchführungszeitraum der Investition(en)

Nach Fertigstellung der Eingaben:

  • Der fertig ausgefüllte Antrag ist digital (= Handysignatur) oder firmenmäßig handschriftlich zu unterfertigen.
     
  • Nach dem Absenden des Antrages erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Werktage eine Rückmeldung.

Wie bereits informiert – laut Auskunft des Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort – werden im Bedarfsfall die Mittel von EUR 1 Milliarde für die Investitionsprämie durch eine Gesetzesänderung aufgestockt. Anträge, die im Betrachtungszeitraum zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 eingebracht werden, sind aufgrund der beihilferechtlichen Konstruktion als allgemeine Maßnahme jedenfalls zu bedienen. 

Bleiben Sie Gesund

Ihr BHM-Team

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