Corona Newsletter Update

Sehr geehrte Klientinnen und Klienten!

Vor Ostern dürfen wir Ihnen noch ein paar News weiterleiten:

1. Ausfallbonus Erhöhung für März 2021

Erhöhender Bonus-Anteil des Ausfallsbonus für März (von 15%) auf 30% des Umsatzausfalles (max. EUR 50.000)

Somit beträgt der gesamte Ausfallsbonus für den Kalendermonat März – sofern auch der optionale Vorschuss FKZ 800.000 mitbeantragt wird – insgesamt 45 Prozent des Umsatzausfalls und kann bis zu 80.000 Euro betragen

2. FKZ 800.000,– und Verlustersatz Anpassung

„Wird ein Vorschuss FKZ 800.000 beantragt, schließt dies grundsätzlich die Beantragung eines Verlustersatzes (gemäß der Verordnung über die Gewährung eines Verlustersatzes, BGBl. II Nr. 568/2020) aus. Wenn ein bereits erhaltener Vorschuss FKZ 800.000 jedoch an die COFAG zurückgezahlt wird, so besteht auch wieder eine Antragsberechtigung für einen Verlustersatz.“

3. SVS Neuerung svsGO Service

Neues svsGOService für Ratenvereinbarungen.

Im September letzten Jahres hat die SVS alle bestehenden digitalen Services unter einer gemeinsamen digitalen Servicemarke gebündelt: svsGO. Mittlerweile ist es auch möglich, Zahlungsvereinbarungen digital abzuschließen. So können auch Bevollmächtigte im Auftrag ihrer Klienten direkt über das SVS Beitragskonto auf die neue „svsGO Service Ratenvereinbarung“ zugreifen. Neben dem Service zur Anpassung der Beitragshöhe steht somit für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ab sofort ein weiteres Service zur Verfügung, das die Interaktion mit der SVS verbessert.

4. „Osterruhe“ statt Lockdown

Der Ost-Lockdown zu Ostern ist nun in eine erste Verordnung gegossen. Laut dem der APA vorliegenden Entwurf werden in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland von Gründonnerstag bis inklusive Dienstag nach Ostern die Geschäfte mit den schon reichlich bekannten Ausnahmen wie Lebensmittelgeschäften, Tiernahrungshandel, Apotheken, Drogerien und Trafiken geschlossen. Für Ein- und Ausreisen aus der Ostregion braucht es gute Gründe.

Im erlaubten Handel dürfen nur Produkte angeboten werden, die dem „typischen Warensortiment“ entsprechen. Das heißt: Der Supermarkt soll Nahrungsmittel, aber kein Spielzeug, Blumen oder Fernseher anbieten. Die entsprechende Regel hatte schon in früheren Lockdowns für Probleme gesorgt, da sich einzelne Unternehmen weigerten, sie umzusetzen.

Dienstleister und Museen schließen

Es müssen auch die persönlichen Dienstleister (Friseur etc.), Museen und Zoos wieder für die genannten sechs Tage schließen. Die Ausgangsbeschränkungen, die im Rest des Landes nur nachts gelten, werden im Osten rund um die Uhr wirksam.

Das heißt, man darf Haus bzw. Wohnung nur aus bestimmten Gründen verlassen: zum Einkaufen, zur Hilfeleistung, zum Kontakt mit Eltern, Kindern und Geschwistern sowie zum Aufenthalt im Freien, entweder zum Ausführen von Tieren oder zur „körperlichen und psychischen Erholung“.

Die nämlichen Ausnahmen sind auch die einzigen Gründe, wegen derer man die Bundesländer während des Lockdowns verlassen oder betreten darf. Das heißt, eine Reise zum Einkaufen vom Burgenland in die Steiermark oder von Nieder- nach Oberösterreich ist laut dem Verordnungsentwurf nicht gestattet. Wenn ein Wiener seine Schwester in Tirol besuchen will, ist das hingegen erlaubt.

Nicht in dem Entwurf enthalten ist ein Verbot von Take-away in der Gastronomie, über das medial spekuliert wurde, da sich beispielsweise in der Wiener Innenstadt zuletzt gehäuft große Menschenmassen vor Lokalen bei deren Freiluftausschank gebildet hatten.

Der genaue VO-Text bleibt natürlich abzuwarten und „Osterruhe“ klingt eindeutig besser als Lockdown, auch wenn es inhaltlich gleich ist 😉.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen alle ein paar friedvolle und erholsame Osterfeiertage und

Bleiben Sie Gesund

IHR BHM-Team

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