Artikel zum Thema: Neuvermietung
Kurz-Info: Mietrechtliche Richtwerte bleiben weiterhin unverändert
Das mit 1. April 2016 in Kraft getretene Gesetz mit dem Namen „2. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz“ führt dazu, dass die mietrechtlichen Richtwerte weiter bestehen bleiben und keine mit 1.4.2016 vorgesehene Indexanpassung erfolgt ist. Die nachfolgend dargestellten mietrechtlichen Richtwerte gelten bereits seit 1.4.2014 und bis zum 31.3.2017.
Bundesland | € je m² Wohnnutzfläche |
Burgenland | 4,92 |
Kärnten | 6,31 |
Niederösterreich | 5,53 |
Oberösterreich | 5,84 |
Salzburg | 7,45 |
Steiermark | 7,44 |
Tirol | 6,58 |
Vorarlberg | 8,28 |
Wien | 5,39 |
Die mietrechtlichen Richtwerte gelten für zahlreiche Mietwohnungen in Österreich bei Neuvermietungen. Durch die Nichtanhebung der Richtwerte sollen die Inflationsfolgen bei den Wohnkosten abgeschwächt werden.
Bild: © estima - Fotolia
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© BHM Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft | Klienten-Info
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