Die Befreiung für Kleinunternehmer nach § 6 Abs 1 Z 27 UstG

Ab 2017 werden für die Berechnung der Umsatzgrenze von netto € 30.000,00 die umsatzsteuerfreien Umsätze nicht mehr miteinberechnet. Somit darf die Umsatzgrenze nicht bzw. nur einmal in 5 Jahren um max. 15% überschritten werden. Durch diese Änderung soll eine Vereinfachung für jene Unternehmer erreicht werden, die neben ihrer grundsätzlich umsatzsteuerfreien Tätigkeit auch geringe steuerpflichtige Umsätze … Weiterlesen