Antragsstellung 2. Teilbetrag EKZ II auf April verschoben

Wir dürfen Sie nach Abstimmung mit BMAW und aws informieren, dass die Abrechnungszeiträume für die Förderperiode 2. Halbjahr nicht (wie in der Richtline vorgesehen) am 15. Februar 2024 (Pkt. 11.1 Richtlinie), sondern voraussichtlich im April (nach Ostern) starten werden.

Für die Abrechnung werden den antragstellenden Unternehmen von der aws individuelle Abrechnungszeiträume im Zeitraum von April bis 6. Juni 2024 zugewiesen werden. Die KSW hat in einem Gespräch mit BMAW und aws gefordert, dass die zugewiesenen Zeitslots erheblich länger als jene in der Förderperiode 1 sein müssen. Die aws hat in diesem Gespräch bereits zugesichert, dass diese Zeitslots jedenfalls länger sein werden.

Sobald uns weitere Details vorliegen, informieren wir Sie umgehend.

Ihr BHM-Team

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