Budgetbegleitgesetz 2027–2028

Wesentliche steuerliche Änderungen für Unternehmen, Immobilienbesitzer und Unternehmer

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 setzt die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung um. Besonders betroffen sind Immobilienverkäufe, Kapitalgesellschaften, Gesellschafterfinanzierungen, der Online-Handel sowie verschiedene Steuerbegünstigungen.

Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und deren praktische Auswirkungen.


1. Immobilienverkäufe werden deutlich teurer

Verschärfung der Immobilienertragsteuer für Altvermögen

Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Veräußerung von sogenannten Altgrundstücken (Anschaffung vor dem 31.03.2002).

Bislang konnten bei der pauschalen Gewinnermittlung folgende fiktive Anschaffungskosten angesetzt werden:

Grundstückbisherneu ab 2027
Nicht umgewidmetes Altvermögen86 % des Verkaufspreises80 % des Verkaufspreises
Umgewidmetes Altvermögen40 % des Verkaufspreises30 % des Verkaufspreises

Der besondere Steuersatz von 30 % bleibt unverändert. Die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage steigt jedoch erheblich.

Beispiel 1: Nicht umgewidmetes Altvermögen

Verkaufspreis: EUR 1.000.000

Bisher

  • Anschaffungskosten pauschal: EUR 860.000
  • Steuerpflichtiger Gewinn: EUR 140.000
  • Immobilienertragsteuer: EUR 42.000

Neu

  • Anschaffungskosten pauschal: EUR 800.000
  • Steuerpflichtiger Gewinn: EUR 200.000
  • Immobilienertragsteuer: EUR 60.000

Mehrbelastung: EUR 18.000

Beispiel 2: Umgewidmetes Altvermögen

Verkaufspreis: EUR 1.000.000

Bisher

  • Anschaffungskosten pauschal: EUR 400.000
  • Steuerpflichtiger Gewinn: EUR 600.000
  • Immobilienertragsteuer: EUR 180.000

Neu

  • Anschaffungskosten pauschal: EUR 300.000
  • Steuerpflichtiger Gewinn: EUR 700.000
  • Immobilienertragsteuer: EUR 210.000

Mehrbelastung: EUR 30.000

Unsere Empfehlung

Wer die Veräußerung eines Altgrundstücks plant, sollte prüfen, ob eine Umsetzung noch vor dem 31.12.2026 wirtschaftlich sinnvoll ist. Insbesondere bei größeren Grundstücksvermögen können sich Steuermehrbelastungen im sechsstelligen Bereich ergeben.


2. Körperschaftsteuer: Neue Progression für Kapitalgesellschaften

Einführung einer „Millionen-Grenze“

Der allgemeine Körperschaftsteuersatz bleibt bei 23 %.

Für Einkommensteile über EUR 1 Mio. wird jedoch ein erhöhter Steuersatz von 24 % eingeführt.

Beispiel

Steuerpflichtiges Einkommen einer GmbH: EUR 3 Mio.

Bisher

  • EUR 3.000.000 × 23 %
  • Körperschaftsteuer EUR 690.000

Neu

  • EUR 1.000.000 × 23 % = EUR 230.000
  • EUR 2.000.000 × 24 % = EUR 480.000

Gesamtsteuer: EUR 710.000

Mehrbelastung: EUR 20.000

Betroffene Unternehmen

  • Ertragsstarke Familienunternehmen
  • Unternehmensgruppen
  • Immobiliengesellschaften mit hohen Veräußerungsgewinnen

3. Gesellschafter-Verrechnungskonten werden zum Prüfungsfokus

Erstmals wird gesetzlich geregelt, dass Forderungen gegenüber Gesellschaftern grundsätzlich bis zum Bilanzstichtag auszugleichen oder in ein fremdübliches Darlehen umzuwandeln sind.

Erfolgt dies nicht, gilt der offene Betrag künftig grundsätzlich als Gewinnausschüttung.

Mögliche Folgen

  • Kapitalertragsteuer von 27,5 %
  • Verdeckte Ausschüttung
  • Nachforderungen bei Betriebsprüfungen
  • Finanzstrafrechtliche Risiken

Empfehlung

Bestehende Verrechnungskonten sollten bereits vor dem Bilanzstichtag 2026 analysiert und gegebenenfalls bereinigt werden.


4. Änderungen beim Familienbonus Plus

Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu geregelt.

Für Kinder ab Vollendung des vierten Lebensjahres erfolgt künftig grundsätzlich eine Verteilung von:

  • 75 % / 25 %
  • oder 50 % / 50 %

zwischen den anspruchsberechtigten Personen.

Auswirkungen

Insbesondere bei

  • getrennt lebenden Eltern,
  • Patchwork-Familien und
  • Unterhaltsfällen

besteht Anpassungsbedarf bei laufenden Lohnverrechnungen und Arbeitnehmerveranlagungen.


5. Höhere SV-Höchstbeitragsgrundlage für Besserverdienende

Weniger im Fokus der öffentlichen Diskussion, aber für viele Unternehmer, Geschäftsführer und Selbständige durchaus spürbar, ist die geplante Anhebung der sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage.

Nach den derzeit vorliegenden Plänen soll die Höchstbeitragsgrundlage im Jahr 2027 außerordentlich um EUR 150 pro Monat und im Jahr 2028 nochmals um EUR 50 pro Monat angehoben werden.

Von dieser Maßnahme betroffen sind insbesondere:

  • Geschäftsführer
  • Freiberufler
  • Selbständige
  • leitende Angestellte
  • sonstige Bezieher höherer Einkommen

Die Bundesregierung begründet die Maßnahme damit, dass rund 10 % der Einkommensbezieher einen zusätzlichen Finanzierungsbeitrag zur Stabilisierung der Sozialversicherung leisten sollen. Allein für das Jahr 2028 werden daraus Mehreinnahmen von rund EUR 290 Mio. für die Pensions-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung erwartet.


6. Neue Paketsteuer für große Online-Händler

Ab 1. Oktober 2026 wird eine neue Paketsteuer eingeführt.

Steuerhöhe

  • EUR 2 pro zugestelltem Paket
    oder
  • EUR 2 pro Bestellung

Betroffene Unternehmen

Die Steuer betrifft Versandhändler mit inländischen Versandhandelsumsätzen von mehr als EUR 100 Mio. jährlich.

Auswirkungen

Die Maßnahme richtet sich primär an große internationale Plattformen und Versandhändler. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ein Teil der zusätzlichen Belastung über höhere Versandkosten an Endkunden weitergegeben wird.


7. Höhere Alkoholsteuer ab 2027

Die Alkoholsteuer wird auf EUR 1.560 je 100 Liter Alkohol angehoben.

Betroffen sind insbesondere

  • Getränkehersteller
  • Spirituosenimporteure
  • Gastronomie
  • Handel

Preissteigerungen erscheinen wahrscheinlich.


8. Verschärfungen bei Einfuhrumsatzsteuer und Finanzstrafrecht

Die Finanzverwaltung erhält neue Möglichkeiten zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug im Importbereich.

Künftig kann bei Verdacht eines Finanzvergehens die bisherige Entrichtungssystematik der Einfuhrumsatzsteuer für bis zu zwei Jahre entzogen werden.

Auswirkungen

Für Importeure können sich erhebliche Liquiditätsnachteile ergeben, wenn die Einfuhrumsatzsteuer unmittelbar entrichtet werden muss.


9. Mehr Transparenz durch neue Datenzugriffe der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung erhält zusätzliche Zugriffsmöglichkeiten auf:

  • Grundbuchsdaten
  • Bewertungsdaten
  • Eigentumsänderungen
  • immobilienbezogene Risikodaten

Diese Daten sollen künftig automatisiert in Risikomanagement- und Prüfungssysteme einfließen.

Auswirkungen

Insbesondere Immobilienverkäufe, Schenkungen, Umgründungen und Beteiligungsübertragungen werden künftig deutlich leichter überprüfbar sein.


Fazit

Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 enthält zahlreiche Maßnahmen zur Erhöhung des Steueraufkommens. Besonders relevant sind die Verschärfung der Immobilienertragsteuer für Altvermögen, die Einführung einer höheren Körperschaftsteuer für große Gewinne, die strengere Behandlung von Gesellschafter-Verrechnungskonten sowie die Anhebung der sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage.

Vor allem bei geplanten Immobilienverkäufen, bestehenden Gesellschafterfinanzierungen und bei Unternehmern mit höheren Einkommen empfiehlt sich eine frühzeitige steuerliche Analyse, um die Auswirkungen der Neuregelungen rechtzeitig beurteilen und mögliche Gestaltungsspielräume vor Inkrafttreten nutzen zu können.

Ihr BHM-Team

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