Wesentliche steuerliche Änderungen für Unternehmen, Immobilienbesitzer und Unternehmer
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 setzt die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung um. Besonders betroffen sind Immobilienverkäufe, Kapitalgesellschaften, Gesellschafterfinanzierungen, der Online-Handel sowie verschiedene Steuerbegünstigungen.
Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und deren praktische Auswirkungen.
1. Immobilienverkäufe werden deutlich teurer
Verschärfung der Immobilienertragsteuer für Altvermögen
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Veräußerung von sogenannten Altgrundstücken (Anschaffung vor dem 31.03.2002).
Bislang konnten bei der pauschalen Gewinnermittlung folgende fiktive Anschaffungskosten angesetzt werden:
| Grundstück | bisher | neu ab 2027 |
| Nicht umgewidmetes Altvermögen | 86 % des Verkaufspreises | 80 % des Verkaufspreises |
| Umgewidmetes Altvermögen | 40 % des Verkaufspreises | 30 % des Verkaufspreises |
Der besondere Steuersatz von 30 % bleibt unverändert. Die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage steigt jedoch erheblich.
Beispiel 1: Nicht umgewidmetes Altvermögen
Verkaufspreis: EUR 1.000.000
Bisher
- Anschaffungskosten pauschal: EUR 860.000
- Steuerpflichtiger Gewinn: EUR 140.000
- Immobilienertragsteuer: EUR 42.000
Neu
- Anschaffungskosten pauschal: EUR 800.000
- Steuerpflichtiger Gewinn: EUR 200.000
- Immobilienertragsteuer: EUR 60.000
Mehrbelastung: EUR 18.000
Beispiel 2: Umgewidmetes Altvermögen
Verkaufspreis: EUR 1.000.000
Bisher
- Anschaffungskosten pauschal: EUR 400.000
- Steuerpflichtiger Gewinn: EUR 600.000
- Immobilienertragsteuer: EUR 180.000
Neu
- Anschaffungskosten pauschal: EUR 300.000
- Steuerpflichtiger Gewinn: EUR 700.000
- Immobilienertragsteuer: EUR 210.000
Mehrbelastung: EUR 30.000
Unsere Empfehlung
Wer die Veräußerung eines Altgrundstücks plant, sollte prüfen, ob eine Umsetzung noch vor dem 31.12.2026 wirtschaftlich sinnvoll ist. Insbesondere bei größeren Grundstücksvermögen können sich Steuermehrbelastungen im sechsstelligen Bereich ergeben.
2. Körperschaftsteuer: Neue Progression für Kapitalgesellschaften
Einführung einer „Millionen-Grenze“
Der allgemeine Körperschaftsteuersatz bleibt bei 23 %.
Für Einkommensteile über EUR 1 Mio. wird jedoch ein erhöhter Steuersatz von 24 % eingeführt.
Beispiel
Steuerpflichtiges Einkommen einer GmbH: EUR 3 Mio.
Bisher
- EUR 3.000.000 × 23 %
- Körperschaftsteuer EUR 690.000
Neu
- EUR 1.000.000 × 23 % = EUR 230.000
- EUR 2.000.000 × 24 % = EUR 480.000
Gesamtsteuer: EUR 710.000
Mehrbelastung: EUR 20.000
Betroffene Unternehmen
- Ertragsstarke Familienunternehmen
- Unternehmensgruppen
- Immobiliengesellschaften mit hohen Veräußerungsgewinnen
3. Gesellschafter-Verrechnungskonten werden zum Prüfungsfokus
Erstmals wird gesetzlich geregelt, dass Forderungen gegenüber Gesellschaftern grundsätzlich bis zum Bilanzstichtag auszugleichen oder in ein fremdübliches Darlehen umzuwandeln sind.
Erfolgt dies nicht, gilt der offene Betrag künftig grundsätzlich als Gewinnausschüttung.
Mögliche Folgen
- Kapitalertragsteuer von 27,5 %
- Verdeckte Ausschüttung
- Nachforderungen bei Betriebsprüfungen
- Finanzstrafrechtliche Risiken
Empfehlung
Bestehende Verrechnungskonten sollten bereits vor dem Bilanzstichtag 2026 analysiert und gegebenenfalls bereinigt werden.
4. Änderungen beim Familienbonus Plus
Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu geregelt.
Für Kinder ab Vollendung des vierten Lebensjahres erfolgt künftig grundsätzlich eine Verteilung von:
- 75 % / 25 %
- oder 50 % / 50 %
zwischen den anspruchsberechtigten Personen.
Auswirkungen
Insbesondere bei
- getrennt lebenden Eltern,
- Patchwork-Familien und
- Unterhaltsfällen
besteht Anpassungsbedarf bei laufenden Lohnverrechnungen und Arbeitnehmerveranlagungen.
5. Höhere SV-Höchstbeitragsgrundlage für Besserverdienende
Weniger im Fokus der öffentlichen Diskussion, aber für viele Unternehmer, Geschäftsführer und Selbständige durchaus spürbar, ist die geplante Anhebung der sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage.
Nach den derzeit vorliegenden Plänen soll die Höchstbeitragsgrundlage im Jahr 2027 außerordentlich um EUR 150 pro Monat und im Jahr 2028 nochmals um EUR 50 pro Monat angehoben werden.
Von dieser Maßnahme betroffen sind insbesondere:
- Geschäftsführer
- Freiberufler
- Selbständige
- leitende Angestellte
- sonstige Bezieher höherer Einkommen
Die Bundesregierung begründet die Maßnahme damit, dass rund 10 % der Einkommensbezieher einen zusätzlichen Finanzierungsbeitrag zur Stabilisierung der Sozialversicherung leisten sollen. Allein für das Jahr 2028 werden daraus Mehreinnahmen von rund EUR 290 Mio. für die Pensions-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung erwartet.
6. Neue Paketsteuer für große Online-Händler
Ab 1. Oktober 2026 wird eine neue Paketsteuer eingeführt.
Steuerhöhe
- EUR 2 pro zugestelltem Paket
oder - EUR 2 pro Bestellung
Betroffene Unternehmen
Die Steuer betrifft Versandhändler mit inländischen Versandhandelsumsätzen von mehr als EUR 100 Mio. jährlich.
Auswirkungen
Die Maßnahme richtet sich primär an große internationale Plattformen und Versandhändler. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ein Teil der zusätzlichen Belastung über höhere Versandkosten an Endkunden weitergegeben wird.
7. Höhere Alkoholsteuer ab 2027
Die Alkoholsteuer wird auf EUR 1.560 je 100 Liter Alkohol angehoben.
Betroffen sind insbesondere
- Getränkehersteller
- Spirituosenimporteure
- Gastronomie
- Handel
Preissteigerungen erscheinen wahrscheinlich.
8. Verschärfungen bei Einfuhrumsatzsteuer und Finanzstrafrecht
Die Finanzverwaltung erhält neue Möglichkeiten zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug im Importbereich.
Künftig kann bei Verdacht eines Finanzvergehens die bisherige Entrichtungssystematik der Einfuhrumsatzsteuer für bis zu zwei Jahre entzogen werden.
Auswirkungen
Für Importeure können sich erhebliche Liquiditätsnachteile ergeben, wenn die Einfuhrumsatzsteuer unmittelbar entrichtet werden muss.
9. Mehr Transparenz durch neue Datenzugriffe der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung erhält zusätzliche Zugriffsmöglichkeiten auf:
- Grundbuchsdaten
- Bewertungsdaten
- Eigentumsänderungen
- immobilienbezogene Risikodaten
Diese Daten sollen künftig automatisiert in Risikomanagement- und Prüfungssysteme einfließen.
Auswirkungen
Insbesondere Immobilienverkäufe, Schenkungen, Umgründungen und Beteiligungsübertragungen werden künftig deutlich leichter überprüfbar sein.
Fazit
Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 enthält zahlreiche Maßnahmen zur Erhöhung des Steueraufkommens. Besonders relevant sind die Verschärfung der Immobilienertragsteuer für Altvermögen, die Einführung einer höheren Körperschaftsteuer für große Gewinne, die strengere Behandlung von Gesellschafter-Verrechnungskonten sowie die Anhebung der sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage.
Vor allem bei geplanten Immobilienverkäufen, bestehenden Gesellschafterfinanzierungen und bei Unternehmern mit höheren Einkommen empfiehlt sich eine frühzeitige steuerliche Analyse, um die Auswirkungen der Neuregelungen rechtzeitig beurteilen und mögliche Gestaltungsspielräume vor Inkrafttreten nutzen zu können.
Ihr BHM-Team