Sehr geehrte Klienten und Klientinnen!
Das Steuerreform Paket ist zwar noch nicht beschlossen, aber wir haben bereits eine Vorab Information bezüglich des geplanten Sachbezug für E-Autos bekommen:
Die österreichische Bundesregierung plant, die bisherige Sachbezugsbefreiung für privat genutzte Firmen-Elektroautos abzuschaffen.
Nun wurde bekannt, dass der monatliche Sachbezug im Jahr 2027 0,375 % der Anschaffungskosten betragen und ab 2028 auf 0,625 % ansteigen soll.
Die Berechnungsgrundlage wird – analog zu Verbrenner- und Hybridfahrzeugen – bei € 48.000,00 gedeckelt. Damit würde der maximale monatliche Sachbezug im Jahr 2027 € 180,00 und ab 2028 € 300,00 betragen.
Ein konkreter Gesetzesentwurf liegt derzeit noch nicht vor und einige Details sind noch unklar. Aus dem von der Politik erwarteten Volumen der Steuermehreinnahmen lässt sich aber ableiten, dass die neue Sachbezugspflicht voraussichtlich nicht nur für Neuzulassungen, sondern auch für bereits bestehende Firmen-Elektrofahrzeuge gelten soll.
Wir werden Sie dann noch über die endgültige Regelung informieren, aber somit haben Sie schon Informationen für etwaige Überlegungen.
Sollten Sie dazu Fragen haben, bitte wenden Sie sich gerne an Ihre zuständigen Mitarbeiter/in.
Ihr BHM-Team