Newsletter vom 01.04.2020

1. Anstellung von neuen Mitarbeitern während der Kurzarbeit

Gemäß heutigem Schreiben des BM für Arbeit, Familie und Jugend, können neu eintretende Mitarbeiter NICHT in die Kurzarbeit eintreten.

2. Härtefonds

Die Richtlinien zum Härtefonds werden derzeit überarbeitet ebenso die Details zur Phase 2 Auszahlung. Die Phase 1 scheint aufgrund der Rückmeldung von Klienten sehr gut und unbürokratisch funktioniert haben, da bereits die ersten Gelder 500,– oder 1000,– Euro ausbezahlt worden sind.

In der Phase2 soll es ja bis EUR 2.000,– pro Monat zusätzlich geben, Details sind noch offen.

Weiters sollen nunmehr auch Jungunternehmer (Gründung ab 1.1.2020), sowie Unternehmen mit negativen Vorjahreseinkünfte Anspruchsberechtigt werden. Dies sind Aussagen von Regierungsmitgliedern, die jedoch aktuell noch nicht in der Richtlinie umgesetzt worden sind. Sobald diese Änderungen bekannt sind, werden wir darüber berichten.

Weiters hat uns unsere Kammer heute mitgeteilt, dass wir nunmehr ab heute auch berechtigt sind die Härtefondsanträge direkt für Sie einzureichen. Die WKO wurde davon heute in Kenntnis gesetzt. Falls Sie hierbei noch Unterstützung benötigen, bitte gerne melden. Bitte uns dazu auch die KUR/GLN Nummer bekannt geben und eine Kopie des Reisepasses/Personalausweises.

3. Kreditraten

Quelle: orf.at

Die Regierung arbeitet an einer gesetzlichen Stundung von Krediten für Privatpersonen und Kleinunternehmen, schreibt der „Standard“ (Mittwoch-Ausgabe). Über die Dauer werde zwar noch verhandelt, ein Gesetzesentwurf des Finanzministeriums sehe aber drei Monate vor, die um weitere drei Monate verlängert werden können. Die Stundungen sollen automatisch greifen, wer nicht teilnehmen will, müsste sich abmelden.

Die Kreditstundung werde zu jenem Satz verzinst, der auch für den ursprünglichen Kredit gilt. In Diskussion sei eine Ausweitung der Regelung auf Kleinunternehmen, denen nahezu alle Umsätze wegbrechen. Dabei werde eine Umsatzgrenze von zwei Millionen und maximal zehn Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen als Obergrenze für die Krediterleichterung erwogen, so der „Standard“. Das entspreche auch der neuen deutschen Regelung.

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) zieht laut Bericht die generelle Stundung per Gesetz vor, größere Institute mit ausländischen Muttergesellschaften ebenso, weil sie dann die fehlenden Einnahmen in der Zentrale besser argumentieren könnten. Raiffeisen solle eher für eine Selbstverpflichtung sein, so die Zeitung.

Wir werden auch hier berichten, sobald diese Regelung gesetzlich umgesetzt worden ist.

4. Wie lange werden die Maßnahmen noch dauern?

Es liegt uns ein internes Papier vor, wo bereits ein Zeitplan für die Wiedereröffnung von Betrieben, Branchen, Schulen, etc. erarbeitet wird. Wir konnten diese leider noch nicht auf seine Gültigkeit bzw. Richtigkeit prüfen. Auch hier erwarten wir von der Bundesregierung demnächst eine offizielle Vorstellung (bitte daher noch nicht als fix annehmen):

  • 1. Baumärkte sollen unter Auflagen Ende April/Anfang Mai wieder eingeschränkt aufsperren müssen (Kundenanzahl gleichzeitig beschränkt, Mindestabstand, etc.)
  • 2. Dienstleister wie Frisöre, etc. sollen ab Mitte Mai wieder eingeschränkt öffnen dürfen (Mindestabstand, etc.)
  • 3. Home-Office: ab Mitte Mai soll normaler Bürobetrieb wieder möglich sein
  • 4. Gastronomie: ab Mitte/Ende Mai tagsüber Öffnung erlaubt, abends geschlossen (Mindestabstand, etc.)
  • 5. Events: bis Mitte Sommer wieder erlaubt
  • 6. Reisen: erst ab Juli sollen Grenzen und Flughafenbetrieb wieder langsam hochgefahren werden
  • 7. Ausgangsbeschränkungen sollen erst ab Mai wieder gelockert werden.
  • 8. Schulen erst wieder ab September 2020

Wie geschrieben, dies ist eine noch nicht offiziell bestätigte Information. Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung einen Zeitplan auch demnächst veröffentlichen wird, damit Sie alle in die Planung für die nächsten Schritte gehen können. Auch hier bleiben wir dran und sobald wir offizielle Bestätigungen haben, erhalten Sie umgehend einen Newsletter.

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