Newsletter vom 21.4.2020

1. Kurzarbeit (Abrechnung)

Die WKO hat eine Handlungsanleitung veröffentlicht wie die Lohnabrechnung für April 2020 (und wahrscheinlich auch Mai 2020) vorläufig durchgeführt werden kann. Eine Aufrollung der betreffenden Monate (ab März 2020) wird – sobald alle arbeitsrechtlichen Probleme gelöst sind – rückwirkend erfolgen. Die Umsetzung in der Software für die vorläufige Abrechnung April 2020 ist im vollem Gange und sollte Ende dieser Woche umgesetzt sein.

https://www.wko.at/service/handlungsempfehlung-abrechnung-kurzarbeit.pdf

Gleichfalls gibt es vom AMS seit Montag 20.04.2020 die Unterlagen für die Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe. Sollten wir diese Abrechnung für Sie durchführen, benötigt Ihr zuständiger Ansprechpartner in der Lohnverrechnung noch einige Unterlagen von Ihnen. Dahingehend wird sich Ihr Betreuer bei Ihnen melden bzw. ist dies schon geschehen.
Auch hier arbeitet unsere Software an der Programmierung einer Schnittstelle, damit auf einfachen und zeitersparenden Weg die Daten in die AMS Abrechnung eingespielt werden können. Diese Umsetzung erwarten wir gleichfalls Ende dieser Woche.
Hinweis: Die Frist für die Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe mit dem AMS für den Monat März 2020 wurde vom 28.04.2020 auf den 28.05.2020 verlängert!

Gemäß dem Informationen unserer Kammer der WT, sind wir leider nach wie vor nicht in die Gespräche eingebunden worden und das Chaos das dadurch entstanden ist, ist enorm. Dazu auch noch ein Artikel der heute im Standard veröffentlicht worden ist.

https://www.derstandard.at/story/2000116995528/kurzarbeit-vom-wundermittel-zum-chaos-stifter/

Weiters dazu anbei ein umfangreicher Artikel in der Printversion.

Wir erwarten alle sehnlichst die endgültige Version, bis dahin müssen wir leider wie bisher vorläufige Abrechnungen durchführen, welche mit einem erheblichen Mehraufwand sowohl bei Ihnen als auch bei uns verbunden ist.

Die Details und Formulare und Abrechnungsunterlagen für die Kurzarbeitsbeihilfe finden Sie über den nachfolgenden Link:

https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit#burgenland

2. AWS Überbrückungskredite und Fixkostenzuschuss

Mit der EU-Genehmigung von 20.4.2020 können nunmehr die Anträge mit 100% bzw 90% Staatsgarantie über die Hausbank eingereicht werden.

Sie oder Ihre Hausbank (gerne können wir auch die Antragsunterlagen erstellen) müssen Sie zuerst über den AWS Fördermanager ein Konto anlegen. Dann bitte Ihre Email Adresse freischalten und dann können Sie das Projekt anlegen.

https://foerdermanager.aws.at/#/Login?ReturnUrl=%23%252FAntrag%252FCreate%252FUBC%252FFalse%3Fbetrag1%3D%26betrag2%3D%26betrag3%3D

Rechts oben können Sie dann uns oder die Bank als Bearbeiter eintragen um die Projektdaten zu ergänzen.

Beim Fixkostenzuschuss gibt es nichts neues, er soll ab Anfang Mai über die AWS zum Beantragen sein.

Wir haben in der Zwischenzeit einen Vergleichsrechner erstellt, der Ihnen die Info gibt ob der Härtefonds oder der Hilfsfonds besser ist. WICHTIG: Falls Sie schon den Härtefonds beantragt haben, können Sie in der Folge noch zum Hilfsfonds wechseln, die erhaltenen Beträge des Härtefonds werde abgezogen.

3. Familienhärtefonds

Für Einkommensschwache Familien gibt es einen eigenen Familienhärtefonds. Die Details und Antrag finden Sie unter nachfolgendem Link:

https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html

4. Grenzgänger im Zeitraum Covid 19 für Homeoffice und Kurzarbeit

Das BMF informiert per Erlass über die Konsultationsvereinbarung zwischen Österreich und Deutschland, in der die (vorübergehende) steuerliche Behandlung von Grenzgängern mit Homeoffice oder Kurzarbeit aufgrund von COVID geregelt ist.

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1

5. Gastronomie, Öffnung weiterer Geschäfte und Schulen

In der heutigen Pressekonferenz wurden folgende Updates vorgestellt:

Details zu Schulen werde ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann am Freitag präsentieren. Am 4. Mai sollen die Vorbereitungen auf die Matura und Lehrabschlussprüfungen starten. Bereits mit 1. Mai sollen sämtliche Geschäfte – also auch solche mit einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern – öffnen dürfen. Masseure, Fußpfleger und Friseure dürfen wieder ihre Dienstleistungen anbieten, wobei MNS-Masken getragen werden müssten und der Abstand von einem Meter zu beachten sei, so Kurz.

Eine Neuregelung der Ausgangsbeschränkungen werde am Dienstag kommender Woche präsentiert. Sperrstunde für die Gaststätten und Lokale soll (ab Mitte Mai) bis auf Weiteres 23.00 Uhr sein. Mitte Mai soll wieder Parteienverkehr in Ämtern stattfinden – auch Gottesdienste sollen mit diesem Termin wieder stattfinden dürfen.

Am Wochenende sei die Zahl der Neuinfektionen erstmals unter 100 gesunken, so Kurz. Schrittweise könne die Wiedereröffnung aus diesem Grund erfolgen, die Regeln könnten also mit diesen nächsten Schritten gelockert werden. Kurz verwies auf den zuletzt ins Spiel gebrachten Zweiwochenrhythmus in Sachen Öffnungen. Dabei habe man aber die Option, die Notbremse zu ziehen, sollten sich die Zahlen wieder verschlechtern.

Bitte an alle Betriebe: kümmern Sie sich rechtzeitig um die Mund-Nasen-Masken (MNS). Falls Sie hier Unterstützung benötigen, können wir Ihnen gerne Kontakte zu Unternehmen anbieten. Bitte rechnen Sie damit das die MNS Pflicht für die nächsten Monate bestehen bleiben wird.

6. Härtefonds Phase II

Aufgrund der zahlreichen Anfragen hat die WKO und das BMF nunmehr einen neuen Frage-Antwort-Katalog veröffentlicht. Unter dem nachfolgendem Link finden Sie dazu die Erläuterungen.

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html#heading_Foerderkriterien

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