Newsletter vom 04.11.2022

Sehr geehrte Klientinnen und Klienten,

gestern Abend wurde seitens der AWS die Kurzinformation über die Abwicklung des Energiekostenzuschusses veröffentlicht, den wir Ihnen in der Beilage übermitteln. Sie können dort nochmal gut zusammengefasst, alle wichtigen Punkte nachlesen.

BITTE WICHTIG:

Sie müssen sich unter der Website https://foerdermanager.aws.at ab 7. November 2022 voranmelden und dort die Unternehmensdaten eingeben. Die Uhrzeit des Beginnes ist noch offen, sobald wir diese erhalten, werden wir Sie separat informieren, bitte daher unsere Emails lesen!

Weiters beachten Sie, dass es uns unmöglich ist diese Unternehmensdaten für Sie einzugeben und daher ersuchen wir Sie diese selbst zu erfassen. Bitte beachten Sie „First Come First served“ = bedeutet, dass wenn die Budgetmittel ausgeschöpft sind, das keine Anträge mehr möglich sind, deshalb ist die Registrierung unbedingt durch Sie zeitnah ab 7.11.2022 (Uhrzeit noch offen) durchzuführen.

Folgende Daten halten Sie bitte bereit:

  • Information zum Förderungswerber (Firmenname, Rechtsform, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
  • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000 überschritten hat, wenn ja, dann Angabe, ob es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt (mit Erklärung dazu)
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person im antragstellenden Unternehmen
  • die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse (hier können auch zwei Kontaktpersonen bekanntgegeben werden)

Die Daten sollten Sie selbst haben, ansonsten können Sie diese gerne bei uns erfragen. Vertretungsbefugt sind bei Gmbh/AG der Geschäftsführer bzw. Vorstand, bei einem Einzelunternehmen der Einzelunternehmer, bei einer KG der Komplementär und bei einer OG alle Gesellschafter. Bitte tragen Sie Ihren BHM Sachbearbeiter als zweite Kontaktperson ein, wenn Sie wünschen dass wir Sie dazu unterstützen.

Bitte führen Sie dann auch die AWS Fördermanager Anmeldung unbedingt durch (siehe unseren Newsletter von dieser Woche). Achtung dieser ist separat zur Vorregistrierung.

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie ein Email mit der Bestätigung der Anmeldung und danach eine Verständigung innerhalb welches Zeitraumes Sie den Antrag erstellen können. Die Antragsstellung selbst ist dann ab Ende November für 4 Wochen möglich (Details folgen, genaues Datum auch). Da wir als Steuerberater Punkte wie Energieintensität, angeschaffte bzw. verbrauchte Energieeinheiten im Förderzeitraum sowie Preissteigerung im Vergleichszeitraum, Höhe der Energiemehraufwendungen sowie Vorliegen eines Betriebsverlustes bestätigen müssen, werden wir dann den Antrag selbst mit Ihnen gemeinsam durchführen. Hierzu bitte um separate schriftliche Beauftragung. Bitte auf Seite 8 der Beilage auch bereits die entsprechenden Nachweises über Abrechnungen Energieanbieter, Schreiben Preiserhöhung, Energieverbrauch ihrerseits vorbereiten.

Sollte bei Kleinunternehmen die Berechnung ergeben, dass Sie weniger als EUR 2.000,– Zuschuss bekommen, dann ist KEIN Antrag möglich. Diese Berechnung können noch auf einer eigenen von AWS noch zu veröffentlichen Website durchgeführt werden (= Info dazu folgt noch).

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

IHR BHM-Team

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