Errichterprivileg und Gesamtrechtsnachfolge bei Vermietung
Im Zuge des 1. Stabilitätsgesetzes aus dem Jahre 2012 wurde mit § 28 Abs. 38 UstG eine Bestimmung eingeführt, die für Mietverhältnisse, welche nach dem 31.8.2012 abgeschlossen wurden, eine Optierung gem. § 6 Abs. 2 USTG nur mehr zulässt, wenn der Mieter Umsätze ausführt, welche zum Vorsteuerabzug führen (zumindest zu 95%). Somit wurde durch diese … Weiterlesen