Newsletter vom 18.05.2020

1. Härtefallfonds Phase II, 2. Zeitraum

Seit 16.5.2020 kann der 2. Zeitraum für den Härtefallfonds beantragt werden. Dieser Zeitraum geht von 16.4. bis 15.5.. Wichtig ist, falls Sie Ihren Betrieb mittlerweile wieder geöffnet haben, dann müssen Sie den Nettoumsatz, den Sie in diesem Zeitraum erwirtschaftet haben, korrekt eintragen.

Das Antragsformular finden sie unter:

https://haertefall-fonds.wko.at/GPDBPortal/haertefonds/haertefonds.html?_ga=2.158063934.56973661.1589782202-2091956228.1581967492&dswid=2#

2. KV Gastronomie

Kollektivverträge Gastronomie (inkl. Kaffeehäuser) und Hotellerie

Die WKO hat uns ersucht, Sie zu informieren, dass aufgrund der aktuellen Krise die Lohn- und Gehaltsverhandlungen zu den oa KVs ausgesetzt sind. Es ist geplant, diese im Herbst fortzuführen.
Bis dahin gelten die aktuellen Lohn- und Gehaltstabellen:

https://www.wko.at/branchen/tourismus-freizeitwirtschaft/gastronomie/kollektivvertrag-gastgewerbe.html

3. Fixkostenzuschuss Hilfsfonds

Der Fixkostenzuschuss für den Hilfsfonds kann ab 20.5.2020 (diesen Mittwoch) über Finanzonline beantragt werden. Bitte bereiten Sie auf jeden Fall Ihre Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum 16.3. bis 15.5.2020 vor. Diese Istdaten werden den Informationen des Vorjahres (März bis Mai 2019) gegenübergestellt. Wenn Sie die Auswirkungen und Umsatzausfall erst ab jetzt oder in den nächsten Wochen spüren, dann kann es zielführend sein, dass Sie statt dem Quartalszeitraum (2. Quartal 2020 vs. 2. Quartal 2019) nehmen. Dies können wir, falls gewünscht, mit Ihnen durchrechnen.

Für den Fixkostenzuschuss warten wir noch auf die Vorlage für die Befüllung über Finanz-Online und werden dann am Mittwoch über den genauen Ablauf berichten.

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