Newsletter vom 28.04.2020

1. Härtefallfonds Beim Härtefall-Fonds blieben bisher bestimmte betriebliche Sondersituationen unberücksichtigt. Die Regierung hat folgende praxisnahe Änderungen vorgenommen: Erweiterung des Betrachtungszeitraumes: Damit Unternehmer/innen, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, erfasst werden, wird der dreimonatige Betrachtungszeitraum um drei Monate verlängert (bis 15.09.2020). Innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate … Weiterlesen