Regierung beschließt Corona Soforthilfe für Unternehmen

Österreichische Regierung beschließt EUR 4 Mrd. Sofortmittel für die heimische Wirtschaft aufgrund der Corona Krise.

Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:

1. Neues Corona Kurzarbeitszeitmodell: Antragstellung bereits nach 48 Stunden (bisher bis zu 6 Wochen Wartezeit). Hierbei können auch bis zu 100% der Arbeitszeit reduziert werden (bisher max. 50%). Des Weiteren können dadurch bis zu 90% des Nettogehaltes für die Arbeitnehmer erhalten bleiben. Bestehende Gleitzeitguthaben und Urlaube sind vorher abzubauen. Die Antragstellung soll ab Montag 16.3.2020 über das AMS zugänglich sein. Links und Infos über die Kostenteilung folgen

2. Steuerstundungen (USt, KST, EST, etc.) ohne Säumniszuschläge, Stundungszinsen

3. Herabsetzung der KST- und EST Vorauszahlungen 2020 einfach und unbürokratisch

4. Kredit- und Haftungsgarantien für Betriebsmittelkredite

5. Exportfondsförderungen werden verbessert (ÖKB)

6. Härtefallfonds für EPU/Familien- und Kleinstunternehmen zur Aufrechterhaltung der Liquidität

Die Regierung arbeitet derzeit an der Umsetzung, Antragsstellung sowie dem Procedere für die Abwicklung. Sobald diese öffentlich sind, werden diese verlautbart und wir werden diese auf unserer Homepage www.bhm.tax zur Verfügung stellen.

Also dranbleiben und keine Schnellschüsse.
IHR BHM-Team

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