Newsletter vom 03.04.2020

Liebe Klientinnen und Klienten, bevor wir ins Wochenende gehen, möchten wir Sie noch über die letzten News informieren. Obwohl unsere Kanzlei nächste Woche geschlossen ist, werden wir trotzdem alle 2 Tage News versenden, da wir nächste Woche von einigen Neuerungen ausgehen, wie z.B. Richtlinien Notfallfonds, Teil 2 Härtefonds, Zeitplan Aufhebung und Lockerung der aktuellen Beschränkungen.

1. Heutige News Pressekonferenz

Lt. ORF.AT

Vizekanzler Werner Kogler hat heute in einer Pressekonferenz eine Lockerung der wirtschaftlichen Einschränkungen angedeutet. Man werde die Fahrpläne für das langsame Hochfahren ab nächster Woche vorstellen, sagte Kogler. Seit 16. März sind die meisten Geschäfte und Lokale zwecks Eindämmung der Coronavirus-Pandemie geschlossen.

Die Regierung stellte in der Pressekonferenz die Details des 15 Mrd. Euro schweren Nothilfefonds vor. Die Obergrenze der Hilfsgelder liegt bei drei Monatsumsätzen oder 120 Mio. Euro. Das Paket umfasst auch einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Anspruchsberechtigt seien Firmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent haben, sagte Finanzminister Gernot Blümel. Ansprechpartner sei die Hausbank. Gleichzeitig wird die staatliche Haftung bei den Garantien von 80 auf 90 Prozent erhöht.

Wie Kogler sagte, wird es auch einen einjährigen Auszahlungsstopp für Dividenden geben sowie Beschränkungen bei Managerboni. = gilt natürlich nur für alle Firmen, die Staatshilfe, Garantien und Zuschüsse in Anspruch nehmen.

Die heimischen Beherbergungsbetriebe bleiben nun fix drei weitere Wochen geschlossen. Angesichts der Coronavirus-Pandemie dürfen die Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen bis einschließlich 24. April nicht aufsperren.

Das Abholen vorbestellter Speisen in Gasthäusern ist wieder erlaubt. Das schreibt die Wirtschaftskammer heute in einer Aussendung. Man konnte sich in Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium und dem Landwirtschaftsministerium auf eine Regelung einigen, hieß es.

2. Härtefallfonds Phase 2 Vorabinformationen

Welche Verbesserungen gibt es?

Die Wirtschaftskammer hat die Erfahrungen aus den ersten Tagen der Abwicklung an die Regierung rückgemeldet und wichtige Verbesserungen für die Unternehmerinnen und Unternehmer im Land erreichen können:

  • Der Kreis der Bezieher wurde ausgeweitet, sodass deutlich mehr Unternehmerinnen und Unternehmer Geld aus dem Fonds erhalten;
  • Einkommensober- und -untergrenzen werden künftig entfallen;
  • Mehrfachversicherungen, sowie Nebenverdienste sind nicht weiter Ausschlussgründe;
  • Außerdem können in der Phase 2 nun auch Neugründer (Unternehmensgründungen ab 1.1.2020) aus dem “Erste-Hilfe-Fonds“ einen Pauschalbetrag beziehen

Die Kriterien der Phase 1 werden nicht verändert.

Wie hoch ist die Förderung?

Konkret wird mit einem Zuschuss von max. 2.000 Euro pro Monat über max. drei Monate der Verdienstentgang – gesamt bis zu 6.000 Euro – abgefedert. Der erste Betrachtungszeitraum für den Verdienstentgang wird der erste Monat der Corona-Krise, von 16.3. bis 15.4. sein. Der Förderzuschuss aus Phase 1 wird in Phase 2 angerechnet.

Der Härtefall-Fonds ist eine persönliche Erste-Hilfe-Maßnahme für Unternehmer, die akut durch die Corona-Krise in Notlage geraten sind. Unabhängig davon arbeitet die Bundesregierung an den Vergabekriterien des Corona-Krisen-Fonds (zuvor Notfallhilfefonds), deren Präsentation für Freitag, 3.4. angekündigt ist.

Wer kann um eine Förderung ansuchen?

Beim Härtefallfonds wird unverändert auf den Unternehmer bzw. die Unternehmerin abgestellt. Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist keine Voraussetzung.

Antragsberechtigt sind weiterhin folgende Gruppen:

  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Die Antragstellung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird über die Agrarmarkt Austria abgewickelt. Die Antragstellung für Non-Profit-Organisationen ist derzeit Gegenstand politischer Verhandlungen.

3. Vorfinanzierung KUA-Rückvergütung

Die Auszahlung der KUA-Rückvergütungen durch das AMS wird bis Anfang Mai dauern (für Abrechnungen März). Da dies eine hohe Belastung für die Unternehmen darstellt, sind die Banken angehalten den Unternehmen eine Zwischenfinanzierung zu geben und zwar nach Vorlage der AMS Bestätigung über die Gewährung der Kurzarbeit. Bitte klären Sie dies rechtzeitig mit Ihrer Hausbank ab.

Achtung: da die Banken die Vorfinanzierung übernehmen wurde der KUA Antrag insofern geändert, dass der Unternehmer ohne Zustimmung der Bank das angeführte Bankkonto nicht mehr ändern kann und somit gewährleistet ist, dass die AMS Zahlungen auch wieder zur Abdeckung der Vorfinanzierungen verwendet werden.

Weiters: gestern wurde im Eco Magazin nochmals betont, dass Falschangaben bezüglich der Kurzarbeit zur strafrechtlichen Konsequenzen führen wird. Insbesondere sind scheinbar schon einige Unternehmer auf die Idee gekommen, die Mitarbeiter offiziell in die Kurzarbeit zu senden, sie aber trotzdem voll weiter arbeiten zu lassen. Es hat scheinbar schon einige anonyme Anzeige von Mitarbeitern beim AMS/Arbeiterkammer gegeben.

Wir möchten Sie daher nochmals darauf aufmerksam machen, dass sämtliche Arbeitsaufzeichnungen korrekt zu führen sind und nur auch tatsächlich geleistete Stunden zu erfassen sind. Bitte glauben Sie nicht, dass Ihre Angaben nicht kontrolliert werden. Ein Fördermissbrauch wird strafrechtlich geahndet. Die Prüfung Ihrer Angaben wird im Nachhinein durchgeführt und kann auch im Rahmen von Betriebsprüfungen oder PLAB Prüfungen überprüft werden.

4. Neuer Fonds für Künstler

Das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz wurde um die Maßnahmen für Covd19 Förderung ergänzt. Der Fonds ist mit EUR 5 Mio. dotiert.

Soforthilfe in Höhe von € 500,–bzw. € 1.000,–, WENN

  • Härtefallfonds (WKO) nicht in Anspruch genommen werden kann (insbesondere Mehrfachversicherte und alle jene, die ein Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze haben)
  • Hauptwohnsitz in Ö
  • von wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen, d.h. nicht mehr in der Lage sind, die laufenden Kosten (Lebenshaltungs-und Betriebskosten) zu decken.
  • keinen Anspruch auf Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen
  • für selben Sachverhalt nicht bereits Beihilfen aus dem KSVF-Unterstützungsfonds bezogen

Einkommen laut ESt-Bescheid max. € 60.144,– (80% der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage).

Hier geht’s zur Antragsstellung: https://www.ksvf.at/covid-19.html

5. AWS Überbrückungskredite und URG Kennzahlenbestätigung

Die Hausbank wird in der Regel bei ASW Garantien oder Überbrückungskredite eine Bestätigung verlangen, dass Sie die Kriterien des URG erfüllen (Eigenkapital >8% und Schuldentilgungsdauer unter 15 Jahre). Gerne können wir Ihnen diese Bestätigung erstellen, sofern die Kriterien natürlich eingehalten werden. Bitte fragen Sie ihre zuständigen BHM-Mitarbeiter(in).

Sollten wir heute noch die Informationen bezüglich Härtefonds Phase II und Notfallfonds erhalten, werden wir Ihnen diese umgehend zukommen lassen.

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