Corona Newsletter Update vom 11.01.2021

Liebe Klientinnen und Klienten,

wir hoffen, Sie hatten einen guten Start ins neue Jahr und erholsame Feiertage. Über einige Ankündigungen und neue Informationen möchten wir Sie wie folgt informieren:

Umsatzersatz indirekt betroffene Branchen

Wie bereits vor Weihnachten angekündigt, hat sich die Regierung auf die Eckpunkte zum Umsatzersatz für indirekt von der Schließung betroffenen Branchen (Zulieferbetriebe) geeinigt.

Die Beantragung für die indirekt betroffenen Unternehmen wird ab Ende Jänner über FinanzOnline möglich sein.

Beantragen kann grundsätzlich jedes Unternehmen, das:

  • Mindestens 50 % Umsatzzusammenhang mit einem oder mehreren im Lockdown geschlossenen Betrieben nachweisen kann.
  • Im Betrachtungszeitraum mindestens 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019) nachweisen kann.
  • Ab einer Fördersumme von 5.000 Euro müssen diese Angaben von einem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden.
  • Berechnungsgrundlage sind jene Umsätze aus dem November und Dezember 2019, die mit direkt betroffenen Unternehmen gemacht wurden.
  • Aufgrund der europäischen Beihilfenregeln beträgt die maximale Auszahlungssumme 800.000 Euro, die Mindestauszahlungssumme beträgt 1.500 Euro, in Einzelfällen 2.300 Euro.

WKO Link zu den wichtigsten Infos Stand 08.01.2021

https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html?_ga=2.83833622.1696513202.1610301486-1313601906.1594126501

Widerrufserklärung Kleinunternehmerregelung

Wenn Sie weniger als 35.000,– (Netto ab 2020, davor EUR 30.000,–) Umsatz gemacht hatten, könnten Sie mittels Optionserklärung auf die Umsatzsteuerpflicht optieren.

Sie können die Optionserklärung spätestens bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides abgeben. Danach sind Sie mindestens für das Jahr, für das Sie die Erklärung abgegeben haben und für weitere 4 Jahre gebunden. Erst nach Ablauf dieser Bindungsfrist können Sie die Optionserklärung widerrufen. Der Widerruf hat bis zum Monatsletzten des ersten Kalendermonates jenes Kalenderjahres zu erfolgen, ab dem er gelten soll (= somit 31.1.2021 kann wieder ein Widerruf abgegeben werden). Bitte dies zu beachten und eventuell mit unserem Team besprechen.

Geplante Neuregelungen

Der Lockdown sollte ursprünglich mit einem Freitesten am 18.1.2021 enden. Da dies von der Opposition beeinsprucht wurde, soll nunmehr ein Eintrittstesten kommen, womit für Sport- und Kulturveranstaltungen bei einem negativen Test ein Zutritt gewährt wird. Dies soll aber nicht für die Gastronomie gelten.

Ebenfalls soll der Lockdown nunmehr bis 24.1.2021 verlängert werden. Die genauen Details sollen in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.

Finanzamt Österreich

Seit 1.1.2021 gibt es organisatorisch nunmehr das FA Österreich, die bisherigen Finanzämter bleiben zwar als Standorte aufrecht, habe aber keine direkte Zuordnung mehr. Steuernummern werden in Zukunft für Steuerpflichtige immer gleich bleiben egal, wo der Wohn- oder Firmensitz stattfindet. Ebenso gibt es neue Zuständigkeiten für das Amt für Betrugsbekämpfung, Zoll, etc..

Im Zuge der Implementation der neuen Organisation kam und kommt es in den nächsten Tagen immer wieder zu Einschränkungen im FA-Online. Weiters wurden wir informiert, dass bis 21. Januar 2021 keine Steuerbescheide ausgestellt werden können. Somit bitte keine Nachfragen direkt beim FA, da es nicht möglich ist, bis dahin Steuerbescheide anzufordern.

Wir wünschen Ihnen noch ein erfolgreiches Jahr 2021 und hoffen mit Ihnen gemeinsam, dass das neue Jahr eine Verbesserung bringt und wir hoffentlich bald unsere Sondernewsletter einstellen können.

Bleiben Sie Gesund

IHR BHM-Team

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