Corona Newsletter Update

Sehr geehrte Klientinnen und Klienten,

wir dürfen Ihnen wieder nachfolgend wichtige News zusammenfassen:

1. Härtefallfonds

Der Härtefallfonds wurde wiederum angepasst und die neuen Eckpunkte sind wie folgt:

  • Verlängerung um drei Betrachtungszeiträume, insgesamt sind damit Anträge für maximal 15 Betrachtungszeiträume möglich.
  • Antragstellung bis einschließlich 31.07.2021 möglich.
  • Zusätzlich zum Comeback-Bonus wird ab 1. Juni ein Zusatzbonus in der Höhe von 100 Euro für jeden geförderten Betrachtungszeitraum ausbezahlt. Maximal werden 1.500 Euro (15 x 100 Euro) ausbezahlt, die Auszahlung kann auch in Teilbeträgen erfolgen. Sie erfolgt automatisch, eine separate Beantragung ist nicht notwendig.
  • Erhöhung der maximalen Gesamtförderhöhe auf 39.000 Euro.
  • Erweiterung der Anspruchsberechtigung für Neugründungen (von bisher 01.01.2020) bis 31.10.2020.
  • Anpassung bei Insolvenzen: Sanierungsverfahren gemäß §§166 ff IO sind künftig im Härtefall-Fonds anspruchsberechtigt.
  • Kontoverbindungen aus EU- oder EWR-Ländern werden berücksichtigt.
  • Für Anträge, die nach dem 15.04.2021 gestellt werden, gilt, dass eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum ausgeübt werden muss (insbesondere keine Ruhendmeldung).
  • Ebenso dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung und im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein.

2. Angleichung Kündigungsfristen Arbeiter und freie Dienstnehmer

Bitte beachten Sie, dass die Kündigungsfristen für Arbeiter und freie Dienstnehmer mit 1. Juli 2021 an die Kündigungsfristen der Angestellten angepasst werden. Diese betragen nunmehr bis zum 2. Dienstjahr 6 Woche, ab dem. 3. Dienstjahr 2 Monate, ab dem 6. Dienstjahr 3 Monate, ab dem 16. DJ 4. Monate und ab dem 26. DJ 5 Monate. Kündigungen der Arbeitnehmer können unter Einhaltung einer Frist von 1. Monat zum Monatsletzten ausgesprochen werden. Die Kündigungsfrist kann durch schriftliche Vereinbarung (Dienstvertrag) auch verlängert werden, sofern diese immer für beide Vertragsparteien gelten.

Es gibt allerdings für einige Branchen lt. Kollektivvertrag Ausnahmen für sogenannte Saisonbetriebe (Dachdecker, Spengler, Baubranche, etc), somit beachten Sie bitte die Besonderheiten in den Kollektivverträgen.

Eine Kündigung kann auch z.B. am 15. Des Monats vereinbart werden, dies bitte auch schriftlich festhalten.

Nachdem die Änderung lt. derzeitiger Expertenmeinung auch für freie Dienstnehmer gilt, empfehlen wir auf jeden Fall auch die Verträge mit den freien Dienstnehmern anzupassen und dort auch z.B. abweichende Kündigungstermine wie 15. Des Monats vereinbaren.

Bitte prüfen Sie daher Ihre Dienstverträge und passen Sie diese bitte entsprechend in Einvernehmen mit Ihren Dienstnehmern an bzw. für alle neue Dienstverhältnisse berücksichtigen Sie bitte gleich die Änderungen.

3. Erhöhung des Ausfallbonus für März und April 2021

Der Umsatzanteil für den Ausfallbonus wird von 15% auf 30% für März und April erhöht und in Summe können gemeinsam mit dem FKZ 800.000,– für die Monate März und April jeweils EUR 80.000,– max. beantragt werden.

Seit 16.4.2021 kann auch der Ausfallbonus für März 2021 beantragt werden.

4. WKO Ratgeber und Infoseite neu

Die WKO hat alle Covid-Förderungen neu übersichtlich zusammengefasst, den Link hierzu wie folgt:

https://www.wko.at/site/corona-unterstuetzungen/start.html?utm_source=sendinblue&utm_medium=newsletter&utm_campaign=WKOE%20|%20Funktion%C3%A4rs%20News%20|%20Email%20hff-16042021&utm_content=textlink

Zusätzlich gibt es einen Online-Ratgeber, der sie durch ein Menü zur richtigen Unterstützung führt:

https://ratgeber.wko.at/corona-unterstuetzungen/?utm_source=sendinblue&utm_medium=newsletter&utm_campaign=WKOE%20|%20Funktion%C3%A4rs%20News%20|%20Email%20hff-16042021&utm_content=textlink

5. Covid-19 Präventionskonzept für Dienstgeber

Dienstgeber, die mehr als 50 Dienstnehmer an einem Standort haben, müssen verpflichtend ein Präventionskonzept erstellen. Die notwendigen Informationen und Mustervorlagen finden sie unter nachfolgendem Link:

https://www.auva.at/cdscontent/?contentid=10007.858176&portal=auvaportal

Es sollen ja in den nächsten Tagen die Wiedereröffnung für Unternehmen, Dienstleistung, Gastronomie, Kunst, etc. ausverhandelt und vorgestellt werden. Wir werden die Informationen für Sie sammeln und Ihnen wie gewohnt so bald wie möglich übermitteln.

Bleiben Sie Gesund

Ihr BHM-Team

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