Sondernewsletter Energiekostenpauschal Modell

mit heutigem Tage wurde die Antragsmöglichkeit für das Pauschalmodell Energiekostenzuschuss freigeschaltet.
Details zur Vorgehensweise finden Sie nachfolgend. Sie können nunmehr über das USP Portal den Antrag erstellen.
Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bei ihrem zuständigen Betreuer(in).
Ihr BHM-Team

Email vom April 2023

in Bezugnahme auf den letzten Newsletter, möchten wir Ihnen ergänzende Informationen über die Neuerungen zur Energiekostenpauschale (EKP) geben.

Ab 17. April 2023 können sich bestehende Unternehmen mit Betriebsstätten in Österreich, welche einen Jahresumsatz 2022 von mindestens EUR 10.000,- und höchstens EUR 400.000,- erzielen, für die Energiekostenpauschale anmelden. Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.

Um zu überprüfen, ob Sie antragsberechtigt sind, nützen Sie bitte den Selbst-Check. Die Antragsberechtigung kann mit dem konkreten ÖNACE-Code geprüft werden. Ihren 5-stelligen ÖNACE-Code finden Sie im Unternehmensserviceportal (USP) unter „Mein USP“ auf der Unterseite „Unternehmensdaten“ im Abschnitt „Haupttätigkeit“. Zur Anmeldung benötigen Sie eine gültige Handy-Signatur bzw. ID Austria.

  • Falls Sie noch keinen ÖNACE-Code haben, wenden Sie sich schriftlich per E-Mail an klm@statistik.gv.at. Geben Sie bitte eine Identifikationsnummer (Firmenbuchnummer, Steuernummer, Dienstgebernummer etc.) und eine ausführliche Beschreibung Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit(en) an.

Für Fragen wenden Sie sich an die KLM-Hotline der Statistik Austria (Tel.: 01 711 28-8686).

  • Falls Ihr ÖNACE-Code nicht korrekt ist, haben Sie zwei Möglichkeiten:
  • Bitte wenden Sie sich schriftlich per E-Mail an klm@statistik.gv.at mit einer Identifikationsnummer (Firmenbuchnummer, Steuernummer, Dienstgebernummer etc.) und einer detaillierten Beschreibung Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit(en).
  • Sie nutzen das Service „Klassifikations-Mitteilung (ÖNACE-Klassifizierung)“ im USP und können so direkt online eine Änderung Ihrer Klassifizierung beantragen.

Für die Vergabe/Änderung des ÖNACE-Codes wurde die Statistik Austria beauftragt. Uns wurde mitgeteilt, dass die Übermittlung eines neuen ÖNACE-Codes bis zu 2 Wochen dauern kann.

HÖHE DER FÖRDERUNG

Die Höhe ist abhängig von der Branche, dem Jahresumsatz 2022 und der für 2022 gewählten Förderungsperiode. Die Förderung beträgt

  • Für den Zeitraum 1. Februar bis 31. Dezember 2022 mindestens EUR 410,- und maximal EUR 2.475,-
  • Für den Zeitraum 1. Februar bis 30. September 2022 mindestens EUR 300,- und maximal EUR 1.800,-
  • Für den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2022 mindestens EUR 100,- und maximal EUR 675,-

Derzeit ist noch keine Vorausberechnung der Energiekostenpauschale möglich. Die Berechnung der Förderungshöhe wird erst bei Antragstellung möglich sein.

ANTRAGSTELLUNG

Die Möglichkeit zur Einreichung eines Antrags zur Energiekostenpauschale startet demnächst (Mitte Mai) und erfolgt über das Unternehmensserviceportal (USP).

Voraussetzung für die Beantragung der Energiekostenpauschale

  1. Eine gültige Handy-Signatur bzw. ID-Austria
  2. Eine Registrierung Ihres Unternehmens im Unternehmensserviceportal (USP)
  3. Eine korrekte Klassifikation Ihres Unternehmens (ÖNACE-Code)

Für die Beantragung benötigen Sie lediglich das vollständig ausgefüllte Antragsformular. Für die Antragstellung sind keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich. Voraussetzung für die Einreichung sind – neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular – eine Handysignatur oder ID Austria und ein bestehender Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP kann die entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE-Code) eingesehen werden.

WEITERE FÖRDERUNGEN

Bis 31. Mai 2023 können Sie auch einen Stromkostenzuschuss, die sogenannte Stromkostenbremse, beantragen. Anträge können ausschließlich online gestellt werden unter https://www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/antrag.

Anspruchsberechtigt sind alle natürlichen Personen, die ihr Gewerbe oder ihre Land- und Forstwirtschaft an derselben Adresse betreiben, wo sie ihren Hauptwohnsitz haben. Voraussetzung ist, dass der Zählpunkt auch den Haushalt mit Strom versorgt.

Abschließend ist zu erwähnen, dass sowohl die Förderung zur Energiekostenpauschale sowie zur Stromkostenbremse selbst von Ihnen zu beantragen ist.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

Ihr BHM-Team

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