Energiekostenpauschale

(Webseite & Selbst-Check)

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich nun Kleinst- und Kleinunternehmer für das Energiekosten-Pauschalfördermodell bei der FFG anmelden können. Unter www.energiekostenpauschale.at stehen Ihnen alle aktuellen Informationen zur Anmeldung kompakt zur Verfügung.

Um zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einreichung zur Energiekostenpauschale erfüllen, ist ein Selbst-Check auf der genannten Webseite verfügbar. Die FAQ auf der Webseite sollen alle wichtigen Fragen beantworten.

Die wichtigsten FAQs:

1. Wer kann einreichen?

Förderungsfähige Unternehmen sind

  • bestehende Unternehmen
  • mit Betriebsstätte in Österreich,
  • deren Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2022 mindestens 10.000 € und höchstens 400.000 € beträgt,
  • die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind,
  • konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie gemeinnützige Rechtsträger mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten iSd § 2 UStG.

Nützen Sie bitte den Selbst-Check um festzustellen, ob Sie antragsberechtigt sind. Die Antragsberechtigung kann mit dem konkreten ÖNACE-Code geprüft werden.

2. Wer ist NICHT antragsberechtigt?

Ausgenommen vom Antrag sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.

3. Was brauche ich für die Antragstellung?

Benötigt werden eine Handysignatur oder ID Austria und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss auf der Unterseite „Unternehmensdaten“ im Abschnitt „Haupttätigkeit“ eine entsprechende Branchenzuordnung nach ÖNACE vorliegen (ÖNACE-Code)

4. Wer kann die Förderung einreichen?

Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden. Der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin kann das Ansuchen nicht stellvertretend für Klienten einreichen.

5. Was ist das USP?

Das Unternehmensserviceportal ist die zentrale Onlineplattform der Republik Österreich für Unternehmen. Es verbindet Unternehmen online mit der österreichischen Verwaltung.

Bei Fragen zur Registrierung wenden Sie sich bitte an das USP Service Center.

Sie erreichen das USP Service Center österreichweit zum Ortstarif unter 050 233 733 von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 14:30 Uhr, sofern kein Feiertag, oder mittels Kontaktformular.

6. Wie registriere ich mich beim Unternehmensserviceportal?

Hilfestellung/Informationen darüber, und wie Sie für Ihr Unternehmen einen USP-Zugang einrichten können, finden Sie direkt auf der Website des USP.

7. Ich habe keine Handysignatur oder ID Austria. Was tun?

Sie können Ihre Handysignatur persönlich an einer Registrierungsstelle in ganz Österreich oder digital über FinanzOnline aktivieren. Informationen über Registrierungsstellen in Ihrer Nähe sowie über weitere Möglichkeiten zur Aktivierung finden Sie auf der Website von A-Trust.

Informationen zur ID Austria finden Sie auf der behördenübergreifenden Plattform oesterreich.gv.at.

8. Welche Rolle benötige ich im USP zur Antragstellung?

Sofern Sie einzelvertretungsbefugt sind, erhalten Sie die notwendige Rolle „Förderung beantragen“ automatisch zugewiesen.

Sind Sie kein:e Einzelunternehmer:in bzw. nicht selbstständig vertretungsbefugt für das Unternehmen, für das Sie die Förderung beantragen wollen, müssen Sie sich durch den:die USP-Administrator:in Ihres Unternehmens das entsprechende Verfahrensrecht zuordnen lassen. Ihr:e zuständige:r USP-Administrator:in muss Ihnen hierfür das Verfahrensrecht “Förderung beantragen” für das Service “Energiekostenpauschale für Unternehmen” zuweisen.

Erst nach Zuordnung dieses Verfahrensrechts sind Sie berechtigt, das Service aufzurufen. Weitere Informationen zur Zuweisung von Verfahrensrechten durch USP-Administrator:innen finden Sie im USP.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

Ihr BHM-Team

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