Newsletter vom 25.3.2020

1. Kurzarbeit KUA Aufgrund der gestrigen Mitteilungen, hat das AMS (Hr. Kopf) darauf aufmerksam gemacht, dass die Auszahlung der KUA Rückvergütung mindestens 30 Tage nach Einreichung der monatlichen Auftragsunterlagen dauern wird. D.h. für die März-Abrechnungen wird es bis mindestens Ende April 2020 dauern, bis die KUA Gelder an die Unternehmen rückgeführt werden. Der AMS Chef … Weiterlesen

FAQ Kurzarbeit

1. KUA: Verkürztes Verfahren zur Einholung der Zustimmung der zuständigen Fachgewerkschaft 1) Der Arbeitgeber übermittelt den Antrag (das Begehren) an die Landesgeschäftsstelle des AMS. Dem Begehren beizuschließen ist die Sozialpartnervereinbarung in der Form des von den Sozialpartnern entworfenen Vertragsmusters. Die Zustimmung der innerbetrieblichen Partner (Betriebsrat oder einzelne ArbeitnehmerInnen) ist nachzuweisen (Unterschrift auf Vertragsdokument oder anders). … Weiterlesen